Arbeit im Rollstuhl?

Der Arbeit im Rollstuhl als bezahlte Tätigkeit, also als „Job“ geht meist eine Arbeit an den geänderten Lebensbedingungen zuvor. So muss das sichere Handling des Rollstuhls und der geänderten Situationen gewährleistet sein. Dies geschieht durch eine Rehabilitation von Querschnittsgelähmten, in denen der tägliche, geänderte Umgang mit allen Alltagssituationen geübt und vermittelt wird. Nach abgeschlossener Reha stellt sich zumeist die Frage, ob der zuvor erlernte Beruf oder das angestrebte Berufsziel weiterhin ausgeübt werden kann. Hier die Hoffnung aufzugeben und resignierend zu subsummieren „Das schaffe ich doch alles nicht“, lasst das Beispiel von S. Hawkings vorfuhren, der mit einer kompletten Lähmung enorme Leistungen erbracht hat, nämlich u.a. das Verfassen der „kurzen Geschichte der Zeit“, das bahnbrechende Erkenntnisse vorweist, die die „Zeit“ und deren Verlauf des Weiteren prägen. Relativ sicher ist, dass Berufszweige, in denen körperlicher Einsatz gefragt ist, nicht mehr zur Wahl oder Disposition stehen können. So durften Berufe wie „Kellner“ oder „Bauarbeiter“ außer Diskussion stehen. Wer einen derart auf körperliche Leistung ausgerichteten Beruf bis zur Querschnittslähmung ausübte, muss nun umdenken und eine Umschulung anstreben. Hierbei hilft die Beratung des Arbeitsamtes, das mit speziellen Kursen Behinderten eine Reintegration in das Arbeitsleben vermittelt. Aber auch in Vereinen, findet man diesbezüglich Unterstützung. Dabei bieten sich eine Vielfalt von Berufs Möglichkeiten an, die man zuvor eventuell noch nie reflektiert hatte und die Wahl zu einem neuartigen Beruf kann sich auch als Chance herausstellen.

BERUFSWAHL BEI QUERSCHNITTSLÄHMUNG

Welche Berufe sich als geeignet erweisen, muss jeder für sich herausfinden. Vielleicht muss man Kompromisse bei der Wahl eines neuen Berufs eingehen oder sich komplett neu orientieren. So kann man auch einen neuen Beruf als neue Chance ansehen und als Veränderung seines Lebens akzeptieren lernen. Meist wird es sich bei den geeigneten Berufen um Tätigkeiten handeln, die überwiegend sitzend auszuüben sind und da eignen sich – was sonst – meist PC-assoziierte Tätigkeiten, deren Spektrum reichhaltig genug sein dürfte, um den richtigen für sich zu selektieren. Zudem muss natürlich auf die Rahmenbedingungen des Jobs geachtet werden – barrierefreier Zugang, behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Insbesondere bieten sich hier als Arbeitgeber der öffentliche Dienst an, der mit seiner „Behindertenquote“ bevorzugt auch Paraplegie oder Tetraplegie Querschnittsgelähmte einstellt und um deren Integration in das Arbeitsleben bemüht ist.

ANSPRUCH AUF ERWERBSMINDERUNGSRENTE

Sollte die gehandicapte Person nur noch teilweise oder gar nicht mehr seiner Arbeit nachgehen, so hat die betroffene Person das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei der Erwerbsminderungsrente wird zwischen der vollen Erwerbsminderung und der halben Erwerbsminderung gesprochen. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommen Personen die weniger als drei Stunden täglich Ihrer Arbeit nachgehen können. Personen die drei bis sechs Stunden arbeiten können, haben Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.